Amazon AGB, Impressum, Widerruf – Welche Abmahnungen Amazon Verkäufern drohen
Amazon ist ein wichtiges Standbein für viele Händler. Neben Händlern die nur auf Amazon aktiv sind, betreiben viele den Marketplace neben ihrem eigenen Onlineshop. Der Marktplatz bietet mit seiner Reichweite, Bekanntheit und seinem Image viele Vorteile von denen Onlinehändler profitieren können. Gerade wegen der Bekanntheit und der großen Konkurrenz sind Amazon-Händler aber auch häufig Ziel von Abmahnungen. Wenn Sie auf Amazon verkaufen möchten, müssen Sie einige rechtliche Aspekte beachten, um Abmahnungen auf Amazon möglichst zu vermeiden.
Leider wissen vielen Händler gar nicht um die Pflichten, die Sie bezüglich Widerruf, AGB, Datenschutz und ähnliches auf Amazon zu erfüllen haben. Zum anderen ist es auch mit Kenntnis leider nicht leicht oder zum Teil gar nicht möglich, die rechtlichen Vorgaben sauber umzusetzen. Abmahnungen sind daher keine Seltenheit.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen und potentiellen Fallstricke zusammengefasst:
Sind Amazon AGB Pflicht für Händler?
Wie in Ihrem eigenen Onlineshop sind Sie auch auf Amazon nicht gesetzlich verpflichtet spezielle AGB einzustellen. Dennoch wird das Hinterlegen eigener Rechtstexte auf dem Amazon Verkäufer Profil von Rechtsexperten dringend empfohlen. Das einfache Beziehen auf die Amazon AGB reicht nicht aus. Seien Sie hier besonders sorgfältig, denn falsche AGB stellen den Großteil der Abmahnfälle im wettbewerbsrechtlichen Bereich dar.
Warum machen eigene Amazon AGB für Händler Sinn?
Wenn Sie auf Amazon verkaufen, müssen Sie bestimmte gesetzliche Verbraucherinformationspflichten erfüllen. Diese Pflichtinformationen, die im Zuge der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie im Juni 2014 noch verschärft wurden, lassen sich sehr gut in die AGB einbinden.
Die Informationspflicht umfasst unter anderem:
- Wann kommt der Vertrag zustande?
- Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
- Wie wird geliefert?
- Wer trägt die Rücksendekosten und in welcher Höhe?
- Wie werden Vertragsdaten und Vertragssprache gespeichert?
Diese Infos müssen dem Käufer spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs vorliegen oder zugänglich sein.
Amazon AGB mit integrierten Kundeninformationen bieten daher folgende Vorteile:
- Kombinierte AGB und Pflichtinformationen bieten einen Mehrwert für den Kunden, da alle relevanten Informationen übersichtlich und schnell erreichbar sind
- Der Amazon Verkäufer muss sich nicht um die anderweitige rechtskonforme Einbindung der Pflichtinformationen kümmern
- Die AGB ermöglichen dem Amazon Verkäufer bestimmte Vertragsbedingungen im rechtlich zulässigen Rahmen nach seinen Gunsten zu gestalten
Achten Sie aber darauf, AGB eigens für Amazon erstellen zu lassen. Die AGB für Ihren Onlineshop, Muster-AGB oder gar das Kopieren fremder AGB sind nicht rechtssicher. Achten Sie beim Erstellen auf spezielle Konstellationen, die beim Verkauf über Marktplätze entstehen und prüfen Sie regelmäßig die Aktualität Ihrer Texte.
Fallstrick: Nicht wirksame Einbindung der Amazon AGB
Der Händlerbund weist explizit auf folgendes rechtliches Problem hin: Auch bei Bereitstellung rechtssicherer und verkäufereigener AGB können diese im Bestellprozess nicht wirksam eingebunden werden. Denn AGB werden bei Onlinekäufen nur dann Bestandteil des Vertrages wenn diese in der Bestellübersichtsseite über einen gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. Genau diese Möglichkeit bietet Amazon seinen Händlern derzeit nicht. Auf der entscheidenden Bestellübersichtsseite finden sich lediglich ein Verweis und eine Einverständniserklärung zu den Amazon eigenen AGB. Die verkäufereigenen AGB bei Amazon sind nur über zwei weitere Klicks – auf das Verkäuferprofil und dann auf detaillierte Verkäuferinformationen – erreichbar. Ein rechtlich wirksames Einbinden von Amazon AGB ist für Verkäufer laut Händlerbund derzeit nicht möglich.
Verkaufen auf Amazon: Impressum, Datenschutz und Widerrufsrecht sind Pflicht
Während für AGB keine gesetzliche Pflicht besteht, gibt es bestimmte Rechtstexte die ein Amazon-Verkäufer den Kunden zu Verfügung stellen muss. Hierzu gehören ein rechtskonformes Impressum, sowie eine Datenschutzerklärung über Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie Verwendung personenbezogener Daten. Insofern der Amazon Verkäufer seine Waren selbst verschickt und nicht den Service „FBA“ nutzt, ist der Händler verpflichtet auf seinem Verkäuferprofil auch eine verkäufereigene Widerrufsbelehrung bereit zu stellen. Beziehen Sie sich nicht auf die Amazon Widerrufsbelehrung! Fehlerhafte oder nicht ausreichende Widerrufsbelehrungen sind ein häufiges Ziel von Abmahnungen. Vergessen Sie nicht, dass Sie die Möglichkeit zum Widerruf mittels Widerrufsformular bieten und Ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen müssen! Ebenso sind Sie verpflichtet, die Widerrufsbelehrung sowie das Formular in Textform, zum Beispiel per Email zur Verfügung zu stellen.
Fallstrick 1: Widerrufsbelehrung bei FBA (Versand durch Amazon)
Viele Händler, die auf Amazon verkaufen, nutzen den Service FBA – Versand durch Amazon. Dabei übergibt der Verkäufer seine Waren an Amazon, der Konzern lagert diese ein und versendet sie an den entsprechenden Käufer. Der Vorteil: Der Händler muss sich selbst nicht um Logistik, Verpackung und Versand kümmern und kann sich voll auf den Verkauf konzentrieren. Wird der FBA-Service vom Händler genutzt, wird automatisch eine Widerrufsbelehrung von Amazon an Stelle des verkäufereigenen Textes in der Verkäufer-Detailseite eingefügt. Laut Händlerbund handelt es sich dabei allerdings um eine rechtswidrige oder zumindest rechtlich bedenkliche Form der Widerrufsbelehrung. Nutzt der Amazon-Händler FBA nur für einen Teil seiner Ware und versendet bestimmte Artikel selbst, kann es sogar dazu kommen, dass der Kunde zwei – im schlimmsten Falle sich widersprechenden – Belehrungen erhält.
Fallstrick 2: Rechtstexte beim EU-weiten Verkauf
Auf Marktplätzen wie Amazon erreicht man eine große Zielgruppe und das nicht nur deutschlandweit. Viele Onlinehändler profitieren von der Möglichkeit EU-weit zu verkaufen. Doch Vorsicht: So schnell wie man Produkte ins Ausland verkauft, so schnell übersieht man auch gesetzliche Anforderungen beim international Commerce. Denn alle Rechtstexte, die Sie für Ihre deutsche Amazon Präsenz benötigen, wie AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutz-Erklärung, benötigen Sie auch für die jeweiligen Zielländer. Und zwar nicht nur in deren Landessprache, sondern natürlich auch inhaltlich angepasst an die rechtlichen Anforderungen der EU-Staaten.